Hautkrebs – Diagnostik

Hautkrebsvorsorge

Die fachärztliche Hautkrebsvorsorge beinhaltet die detaillierte Inspektion des gesamten Hautorgans inklusive der einsehbaren Schleimhäute. Wir untersuchen mit dem klinisch geschulten Auge und unter Zuhilfenahme von Vergrößerungsinstrumenten (Auflichtmikroskopie, digitale mikroskopische Videodokumentation) zur bestmöglichsten Beurteilung von Hautunregelmäßigkeiten.

Auflichtmikroskopie

Die Auflichtmikroskopie (syn. Dermatoskopie) ist ein diagnostisches Verfahren zur Beurteilung oberflächlicher Hautschichten. Hierzu wird ein spezielles optisches Instrument (Auflichtmikroskop, Dermatoskop) auf die Haut aufgelegt. Die um das 10-fache vergrößerte Darstellung erlaubt eine größtmögliche Sicherheit bei der Beurteilung von Pigmentmalen und kommt in unserer Praxis regelmäßig zum Einsatz.

Digitale mikroskopische Videodokumentation

Dieses Verfahren findet Anwendung bei Patienten mit sehr vielen Pigmentmalen, bei Risikopatienten oder auf speziellen Wunsch des Patienten (Igel-Leistung). Hierbei werden sämtliche Pigmentmale makroskopisch und/oder mikroskopisch erfasst, analysiert und archiviert. Kontrolltermine werden in regelmäßigen Abständen vereinbart. Vorteile dieses Verfahrens bestehen in der besseren Übersichtlichkeit und der möglichen Objektivierung von Veränderungen (Verlaufskontrolle).

Anleitung zur Selbstuntersuchung

Die Zweckmäßigkeit einer regelmäßigen Hautkrebsvorsorge besprechen wir im Einzelfall bei Vorstellung in unserer Praxis. Unabhängig von der fachärztlichen Untersuchung raten wir jedem Patienten zur Selbstuntersuchung der Haut. Dies sollte nicht zu häufig geschehen, sondern gelegentlich, zum Beispiel alle 1-2 Monate, weil nur dann kleinste Veränderungen bemerkt werden. Bei der Selbstuntersuchung können folgende Kriterien hilfreich sein:

ABCD-Regel für die Selbstuntersuchung der Haut

A – Asymmetrie
Stellt sich bei einem vormals runden oder ovalären Pigmentmal eine Asymmetrie ein, sollte eine fachärztliche Abklärung erfolgen.

B – Begrenzung
Zur Umgebungshaut unscharf begrenzte Pigmentmale sind kontrollbedürftig und sollten fachärztlich beurteilt werden.

C – Color (Farbe)
Farbliche Veränderungen von Pigmentmalen sind verdächtig, insbesondere dann, wenn mehrere Farben (unterschiedliche Braun- und Rottöne) gleichzeitig in einem Pigmentmal vorhanden sind. Eine fachärztliche Abklärung sollte dann in jedem Fall erfolgen.

D – Durchmesser
Pigmentmale mit einem Durchmesser von mehr als 5 mm sollten regelmäßig fachärztlich kontrolliert werden.

Ferner verdächtig sind jede Form von Juckreiz oder Brennen, sowie das Bluten oder Nässen von Pigmentmalen. Auch dann raten wir zur fachärztlichen Abklärung in der Hautarztpraxis.

Vorsicht! In der Mehrzahl der Fälle entsteht ein malignes Melanom auf zuvor unauffällig pigmentierter Haut, das heißt nicht auf Boden eines vorbestehenden Pigmentmals. Alle neu auftretenden pigmentierten Hautveränderungen verdienen also unsere besondere Aufmerksamkeit.